Der BFP hat weitere Dienste initiert und ins Leben gerufen, die im Auftrag des BFP spezifische Aufträge wahrnehmen. Diese Dienste haben nicht den Status eines Bundeswerkes. Die Arbeitsrichtlinien dieser Bundeseinrichtungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Zustimmung des Präsidiums, das ebenso ihre Leitung bestätigen muss.
Zu den Bundeseinrichtungen gehören z.Zt. drei Werke:
Gemeindeberatung des BFP (GB)
Licht im Dunkeln - Gefangenenmission des BFP (LiD)
Kandidatenausbildung des BFP

