Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
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Richtlinien des BFP

(Fassung März 2003)

 

- Inhaltsübersicht -

1. Was wir glauben und lehren

2. Selbstverständnis und Aufgaben

3. Mitgliedschaft

   3.1 Mitgliedschaft der Gemeinden und Werke

   3.2 Mitgliedschaft der Pastoren und geistlichen Mitarbeiter

      3.2.1 Ausbildung

      3.2.2 Ordination als Geistlicher

      3.2.3 Mitgliedschaft von Einzelpersonen

   3.3 Disziplinarordnung

   3.4 Bundesausweise

   3.5 Verzeichnisse der Gemeinden und der Mitarbeiter

4. Gemeinden und Werke

   4.1 Die Lokalgemeinde

      4.1.1 Mitgliedschaft

      4.1.2 Überweisung von Mitgliedern

      4.1.3 Gemeindeleitung

      4.1.4 Pastoren/Pastoralassistenten

      4.1.5 Diakone

      4.1.6 Zweiggemeinden/Gemeindegründungen

      4.1.7 Gemeindeverbund

      4.1.8 Rechtsfähigkeit und Heimfall

   4.2 Die internationalen Gemeinden im BFP

   4.3 Die Werke

5. Die Bundeskonferenz

   5.1 Anträge an die Bundeskonferenz

   5.2 Teilnahme und Stimmberechtigung

6. Regionen und Gemeindeverbände

   6.1 Regionen

   6.2 Gemeindeverbände

7. Das Präsidium

   7.1 Zusammensetzung, Kompetenzen und Aufgaben des Präsidiums

   7.2 Der Geschäftsführende Vorstand

      7.2.1 Zusammensetzung und Wahl

      7.2.2 Arbeitsweise und Aufgaben

   7.3 Kompetenzen und Aufgaben der Vorstandsämter

      7.3.1 Präses

      7.3.2 Stellv. Präses

      7.3.3 Bundessekretär

      7.3.4 Bundesschatzmeister

   7.4 Arbeitsordnung

   7.5 Arbeitsgruppen und Ausschüsse

   7.6 Repräsentation

8. Ehrenmitglieder und Bundesrat

   8.1 Ehrenmitglieder des Bundes

   8.2 Bundesrat des BFP

9. Bundeswerke und sonstige Werke und Einrichtungen im Bund

   9.1 Bundeswerke

   9.2 Bundeseinrichtungen

   9.3 Arbeitsgemeinschaften (AG)

   9.4 Sonstige Werke

 

 

EINLEITUNG

1. In Ergänzung zur Verfassung gibt sich der "BUND FREIKIRCHLICHER PFINGSTGEMEINDEN" (BFP) die folgenden Richtlinien, die für seine Mitglieder gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung verbindlich sind.

2. Ihre Zusammenstellung gründet sich auf früheren Beschlüssen und ist durch wachstümlich bedingte, notwendige Regelungen ergänzt.

3. Die Voraussetzung für ihr rechtes Verständnis und ihre fruchtbringende Auswertung ist ein geschwisterliches Vertrauensverhältnis zueinander. Erst dadurch ist eine gesegnete Zusammenarbeit als Bund möglich.

4. Diese Richtlinien können durch Beschluss der Bundeskonferenz geändert oder ergänzt werden.

 

 

Download der BFP-Richtlinien (Stand 01.10.2007)