Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden
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Die Verfassung des BFP

 

 

BUND FREIKIRCHLICHER PFINGSTGEMEINDEN KdöR

Sitz: Industriestraße 6-8, 64390 Erzhausen

 

Präambel

Die im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden zusammengeschlossenen Gemeinden sind aus der weltweiten christlichen Erweckungsbewegung hervorgegangen, die unter dem Namen "Pfingsterweckung" bekannt ist, und gehören der Weltpfingstbewegung an.

Sie wissen sich durch ihr Bekenntnis zum dreieinigen Gott verbunden, der sich durch das inspirierte Wort der Heiligen Schrift offenbart.

Sie glauben an Jesus Christus, den Sohn Gottes und Erlöser der Welt, der Seine Gemeinde beauftragt hat, das Evangelium allen Menschen zu bezeugen und die zu taufen, die an Ihn gläubig geworden sind.

Sie lehren die Wiedergeburt durch den Heiligen Geist und die Geistestaufe als Bevollmächtigung zum Zeugnis. Auch bekennen sie sich zur Gemeinde der Gläubigen nach urchristlichem Vorbild, in der sich der Heilige Geist durch Gnadengaben, Dienste und Wirkungen kundtut.

Sie warten auf die Wiederkunft Jesu Christi zur Entrückung Seiner Gemeinde, Auferstehung der Toten, das Errichten Seines Reiches, ein ewiges Leben und ein ewiges Gericht.

Sie vertreten Glaubens-, Gewissens- und Versammlungsfreiheit, die Trennung von Kirche und Staat, das Prinzip der Selbständigkeit der lokalen Gemeinde sowie ihren verbindlichen Zusammenschluß zu einer Glaubensgemeinschaft (Bund) als Verwirklichung des biblischen Zeugnisses von der neutestamentlichen Gemeinde.

 

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