Ordnungen, Verlautbarungen & Stellungnahmen

des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden

Die Bundesleitung – Vorstand und Präsidium des BFP - haben verschiedene Dokumente verabschiedet bzw. der Bundeskonferenz zur Annahme vorgelegt. Diese sind zu dem auf den Dokumenten angebenen Datum in Kraft getreten und gelten mit der Bereitstellung auf dieser Seite als veröffentlicht.

Die Verfassung

des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden

BUND FREIKIRCHLICHER PFINGSTGEMEINDEN KdöR

Sitz: Industriestraße 6-8, 64390 Erzhausen

Präambel

Die im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden zusammengeschlossenen Gemeinden sind aus der weltweiten christlichen Erweckungsbewegung hervorgegangen, die unter dem Namen „Pfingsterweckung“ bekannt ist, und gehören der Weltpfingstbewegung an.

Sie wissen sich durch ihr Bekenntnis zum dreieinigen Gott verbunden, der sich durch das inspirierte Wort der Heiligen Schrift offenbart.

Sie glauben an Jesus Christus, den Sohn Gottes und Erlöser der Welt, der seine Gemeinde beauftragt hat, das Evangelium allen Menschen zu bezeugen und die zu taufen, die an ihn gläubig geworden sind.

Sie lehren die Wiedergeburt durch den Heiligen Geist und die Geistestaufe als Bevollmächtigung zum Zeugnis. Auch bekennen sie sich zur Gemeinde der Gläubigen nach urchristlichem Vorbild, in der sich der Heilige Geist durch Gnadengaben, Dienste und Wirkungen kundtut.

Sie warten auf die Wiederkunft Jesu Christi zur Entrückung seiner Gemeinde, Auferstehung der Toten, das Errichten seines Reiches, ein ewiges Leben und ein ewiges Gericht.

Sie vertreten Glaubens-, Gewissens- und Versammlungsfreiheit, die Trennung von Kirche und Staat, das Prinzip der Selbstständigkeit der lokalen Gemeinde sowie ihren verbindlichen Zusammenschluss zu einer Glaubensgemeinschaft (Bund) als Verwirklichung des biblischen Zeugnisses von der neutestamentlichen Gemeinde.

Die Richtlinien

des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden

Einleitung

1 In Ergänzung zur Verfassung gibt sich der „BUND FREIKIRCH­LICHER PFINGST­GEMEINDEN“ (im Folgenden BFP oder Bund genannt) die folgenden Richt­linien, die für seine Mitglieder gemäß Artikel 4 der Verfassung verbindlich sind.
2 Ihre Zusammenstellung gründet sich auf früheren Beschlüssen und ist durch wachs­tümlich bedingte, notwendige Regel­ungen ergänzt.
3 Die Voraussetzung für ihr rechtes Verständnis und ihre frucht­bringende Auswertung ist ein geschwister­liches Vertrauens­verhältnis zueinander. Erst dadurch ist eine geseg­nete Zusammen­arbeit als Bund möglich.
4  Diese Richtlinien können durch Beschluss der Bundes­konferenz geändert oder ergänzt werden.

(Beschlossen vom Präsidium des BFP in Erzhausen am 06.09.2017
Verabschiedet von der Bundeskonferenz des BFP am 26.09.2017)

Inhaltsübersicht (Kurzform)

1 Wir glauben und lehren
2 Selbstverständnis und Aufgaben
3 Mitgliedschaft
4 Gemeinden
6 Regionen und Gemeindeverbände
7 Das Präsidium
8 Bundesrat und Ehrenmitglieder
9 Bundeswerke und sonstige Werke und Einrichtungen im Bund

 

Weitere Dokumente