Ordnungen, Verlautbarungen & Stellungnahmen
des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden
Die Bundesleitung – Vorstand und Präsidium des BFP - haben verschiedene Dokumente verabschiedet bzw. der Bundeskonferenz zur Annahme vorgelegt. Diese sind zu dem auf den Dokumenten angebenen Datum in Kraft getreten und gelten mit der Bereitstellung auf dieser Seite als veröffentlicht.
Die Verfassung
des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden
BUND FREIKIRCHLICHER PFINGSTGEMEINDEN KdöR
Sitz: Industriestraße 6-8, 64390 Erzhausen
Präambel
Die im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden zusammengeschlossenen Gemeinden sind aus der weltweiten christlichen Erweckungsbewegung hervorgegangen, die unter dem Namen „Pfingsterweckung“ bekannt ist, und gehören der Weltpfingstbewegung an.
Sie wissen sich durch ihr Bekenntnis zum dreieinigen Gott verbunden, der sich durch das inspirierte Wort der Heiligen Schrift offenbart.
Sie glauben an Jesus Christus, den Sohn Gottes und Erlöser der Welt, der seine Gemeinde beauftragt hat, das Evangelium allen Menschen zu bezeugen und die zu taufen, die an ihn gläubig geworden sind.
Sie lehren die Wiedergeburt durch den Heiligen Geist und die Geistestaufe als Bevollmächtigung zum Zeugnis. Auch bekennen sie sich zur Gemeinde der Gläubigen nach urchristlichem Vorbild, in der sich der Heilige Geist durch Gnadengaben, Dienste und Wirkungen kundtut.
Sie warten auf die Wiederkunft Jesu Christi zur Entrückung seiner Gemeinde, Auferstehung der Toten, das Errichten seines Reiches, ein ewiges Leben und ein ewiges Gericht.
Sie vertreten Glaubens-, Gewissens- und Versammlungsfreiheit, die Trennung von Kirche und Staat, das Prinzip der Selbstständigkeit der lokalen Gemeinde sowie ihren verbindlichen Zusammenschluss zu einer Glaubensgemeinschaft (Bund) als Verwirklichung des biblischen Zeugnisses von der neutestamentlichen Gemeinde.
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Die Richtlinien
des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden
Einleitung
1 In Ergänzung zur Verfassung gibt sich der „BUND FREIKIRCHLICHER PFINGSTGEMEINDEN“ (im Folgenden BFP oder Bund genannt) die folgenden Richtlinien, die für seine Mitglieder gemäß Artikel 4 der Verfassung verbindlich sind.
2 Ihre Zusammenstellung gründet sich auf früheren Beschlüssen und ist durch wachstümlich bedingte, notwendige Regelungen ergänzt.
3 Die Voraussetzung für ihr rechtes Verständnis und ihre fruchtbringende Auswertung ist ein geschwisterliches Vertrauensverhältnis zueinander. Erst dadurch ist eine gesegnete Zusammenarbeit als Bund möglich.
4 Diese Richtlinien können durch Beschluss der Bundeskonferenz geändert oder ergänzt werden.
(Beschlossen vom Präsidium des BFP in Erzhausen am 06.09.2017
Verabschiedet von der Bundeskonferenz des BFP am 26.09.2017)
Inhaltsübersicht (Kurzform)
1 Wir glauben und lehren
2 Selbstverständnis und Aufgaben
3 Mitgliedschaft
4 Gemeinden
6 Regionen und Gemeindeverbände
7 Das Präsidium
8 Bundesrat und Ehrenmitglieder
9 Bundeswerke und sonstige Werke und Einrichtungen im Bund
Weitere Dokumente
Ordnungen im BFP
Verlautbarungen & Stellungnahmen
- Verlautbarung zum Thema "Kirchenehe" (2009)
- Verlautbarung zum Thema "Prädestination" (2009)
- Stellungnahme zum Thema "Homosexualität" (Kurzfassung, 2013)
- "EINMAL UND FÜR IMMER" - Stellungnahme des BFP-Präsidiums zum Eheschluss (2016)
- "EINMAL UND FÜR IMMER" - Handreichung des BFP-Präsidiums zum Eheschluss (2016)
- "EINMAL UND FÜR IMMER" - Thesen des BFP-Präsidiums zum Eheschluss (2016)
- "Die Taufe im BFP" - 15 Thesen (2016)
- Stellungnahme des BFP-Präsidiums zur Biblische Hermeneutik (2018)
- Stellungnahme des BFP-Präsidiums zu "Grundlegenden Wirkungen des Heiligen Geistes auf das Leben des Menschen" (2019)
- Stellungnahme des BFP-Präsidiums - "Leitung im Neuen Testament: Voraussetzungen - Funktionen - Modelle" (2021)
- "TRANSGENDER UND KIRCHE" - Handreichung des BFP-Präsidiums zur Frage unterschiedlicher sexueller Identitäten (2022)
- "DIE PREDIGT VOM KREUZ" - Handreichung des BFP-Präsidiums zur Bedeutung von Schuld und Sünde für die Evangeliumsverkündigung heute (2023)